„Moderne Gedenkkultur“ im Kreis Düren: OVG NRW weist die Beschwerde gegen die Verweigerung von Eilrechtsschutz betreffend das „Blumenverbot“ auf den Soldatenfriedhöfen im Hürtgenwald zurück (Veröffentlicht am 03.07.2023)
Mit Beschluss vom 23.06.2023 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen („OVG NRW“) die Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Aachen, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das sog. „Blumenverbot“ des Kreises Düren auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgen und Vossenack abgelehnt hatte, zurückgewiesen.
Ein Bericht über die Entscheidung ist hier abrufbar.
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(Titelfoto: Soldatenfriedhof Hürtgen, August 2022,
Grab eines „Unbekannten mit Kind“ sowie dreier unbekannter Soldaten)
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