„Moderne Gedenkkultur“ im Kreis Düren: Die „Dauerausstellung“ zur Kriegsgräberstätte Hürtgen (Veröffentlicht am 20.12.2023)


I. Die „Dauerausstellung“ zur Kriegsgräberstätte Hürtgen

In einer Pressemitteilung wies der Kreis Düren am 20.07.2021 auf eine „Neue Dauerausstellung zur Kriegsgräberstätte Hürtgen“ hin, welche diese „von nun an“ ergänze.

Demnach sei diese „Dauerausstellung“ im Auftrag des Kreises Düren erstellt worden, und sie sei „mit Unterstützung des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberführsorge [sic!], des Stadt- und Kreisarchivs Düren sowie der Universität Osnabrück“ zustande gekommen.

Zu Sinn und Zweck der Ausstellung wurden in der Pressemitteilung u.a. wie folgt erklärt:

„Kriegsgräberstätten sind Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Und als historische Orte sind sie darüber hinaus erklärungsbedürftig, insbesondere für nachfolgende Generationen. Diesem Zweck dient die Ausstellung, die auch für Schülerinnen und Schüler interessant sein dürfte.“

 

Und von wem stammt die Ausstellung? Die Pressemitteilung klärt auf:

„Für die Texte und Recherche zeichnet der Kölner Historiker und Beauftragte des Kreises für die Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack Frank Möller verantwortlich. Die Gestaltung der Ausstellung besorgte die Grafikdesignerin Eva Müller-Hallmanns aus Hürtgenwald.“

 

Bekanntlich ist Herr Möller der sog. „Beauftragte des Kreises Düren für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungs- und Gedenkkultur“.

 

II. Anfragen an den Kreis Düren zu den Kosten der „Dauerausstellung“

Den Betreiber dieser Seiten interessierten die Hintergründe dieser Ausstellung und die dem Kreis hierfür entstandenen Kosten. Aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes NRW („IFG NRW“) erbat er dort im September 2022 Auskunft zu folgenden Fragen betreffend die „Dauerausstellung“:

„1.   Welche Kosten sind dem Kreis Düren für die Dauerausstellung bislang entstanden?

2.    Aus welchen Einzelposten bestehen die Kosten nach Ziffer 1. und welche Höhe haben diese jeweils?

3.    Welcher Natur war bzw. ist jeweils die besagte Unterstützung

a) des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge,

b) des Stadt- und Kreisarchivs Düren sowie

c) der Universität Osnabrück

        für die Dauerausstellung?

4.    Erhielt bzw. erhält Herr Möller für seine Mitwirkung an der Dauerausstellung eine Vergütung? Wenn ja: Welchen Umfang hat diese Vergütung?“

 

In ihrem Bescheid vom 31.10.2022 teilte die Kreisverwaltung mit, es seien dem Kreis für die Ausstellung bislang Kosten von „insgesamt 5.768,80 € brutto“ entstanden. Diese Kosten teilten sich in „drei Einzelposten“ mit Kostenanteilen wie folgt:

„Für Themenrecherche, Bildrecherche, Textstellung und Abstimmung mit dem Kreis Düren und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sind Kosten in Höhe von insgesamt 3.500,00 € brutto entstanden.

Die grafische Gestaltung und Bildbearbeitung der Tafel im Innenbereich hat Kosten in Höhe von 1.937,80 € brutto ausgelöst.

Für die Tafelgestaltung der Infotafel im Eingangsbereich sind Kosten in Höhe von 321,00 € entstanden.“

 

Zu der Frage, ob Herr Möller für seine Mitwirkung an der Dauerausstellung eine Vergütung erhält und welchen Umfang diese ggf. hat, wollte sich die Kreisverwaltung nicht äußern. Es handle sich um „personenbezogene Informationen“ des Herrn Möller, die vorliegend nur mit dessen Einwilligung „herausgegeben werden“ dürften. Herr Möller sei mit einer Weitergabe dieser Informationen nicht einverstanden, biete aber an, ich könne mich „diesbezüglich an ihn persönlich wenden“.

 

Auf ergänzende Anfrage nach dem IFG NRW nach der genauen Zusammensetzung des „3.500,00 € brutto“ umfassenden Kostenblocks teilte die Kreisverwaltung mit Bescheid vom 20.12.2022 mit:

„Es handelte sich bei den Kosten von 3.500,00 € um ein Pauschalangebot für Themenrecherche, Bildrecherche, Textstellung sowie Abstimmung mit dem Kreis Düren und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Eine konkrete Aufteilung auf die einzelnen Positionen ist dabei nicht erfolgt.“

 

Es stellte sich nachfolgend heraus, dass dem Verantwortlichen auf Seiten der Kreisverwaltung, Karl-Josef Mainz, im Januar 2020 per E-Mail ein Entwurf der Ausstellung nebst Kostenkalkulation (Titel: „Gesamtkosten für die Entwicklung der Ausstellung zur Kriegsgräberstätte Hürtgen“) übermittelt worden war. Die Kreisverwaltung wurde aufgrund des IFG NRW um Zugänglichmachung dieser E-Mail und der Anlagen hierzu gebeten. Die Kreisverwaltung machte die Dokumente mit Bescheid vom 19.07.2023 zugänglich, wobei sie allerdings wiederum unter Verweis auf den Schutz personenbezogener Daten verschiedene Schwärzungen vornahm, denn die betroffenen Personen hätten ihre Einwilligung in die Herausgabe dieser Daten verweigert. So wurden alle Hinweise auf den Ursprung des Angebots und den bzw. die daran Beteiligten unkenntlich gemacht und sind diesem nicht zu entnehmen.

Interessanterweise ist der in der Kostenkalkulation ausgewiesene Gesamtbetrag von EUR 7.265,46 für die Erstellung der „Dauerausstellung“ um rund EUR 1.500,– höher als die vom Kreis Düren in seiner ursprünglichen Mitteilung vom 31.10.2022 genannten Gesamtkosten von „insgesamt 5.768,80 € brutto“. Offenbar fehlt in dem letztgenannten Betrag – aus unbekanntem Grund – der Kostenposten „Digitaldruck (…)“ im Umfang von EUR 1.506,66 brutto.

 

III. Bewertung

Weshalb man einem interessierten Bürger diese Angaben zu einer öffentlichen-rechtlich beauftragten und aus öffentlichen Mitteln bezahlten Ausstellung nicht einfach transparent mitteilen kann, sondern dies umfangreicher Korrespondenz über einen Zeitraum von rund zehn Monaten bedarf, erschließt sich nicht. Es zeigt jedenfalls einmal mehr, wes Geistes Kind die Protagonisten beim Kreis Düren sind.

 

(Titelfoto: Fundstelle des US-Soldaten Robert Cahow in Raffelsbrand,
damals von Bäumen umstanden, im März 2022)

 

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