„Moderne Gedenkkultur“ im Kreis Düren: VG Aachen lehnt Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das „Blumenverbot“ des Kreises ab, Beschwerde zum OVG NRW (Veröffentlicht am 23.03.2023, zuletzt aktualisiert am 21.04.2023)
Mit Beschluss vom 22.03.2023 hat das Verwaltungsgericht Aachen den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das sog. „Blumenverbot“ des Kreises Düren auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgen und Vossenack abgelehnt.
Ein erster Bericht über die Entscheidung ist hier abrufbar.
Gegen den Zurückweisungsbeschluss des VG Aachen vom 22.03.2023 wurde Beschwerde eingelegt, über die nun das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen zu entscheiden hat.
(Titelfoto: Soldatenfriedhof Hürtgen, August 2022,
Grab eines „Unbekannten mit Kind“ sowie dreier unbekannter Soldaten)
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