„Moderne Gedenkkultur“ im Kreis Düren: Informationen der Kreisverwaltung zu „Vorfällen mit rechtsextremem Hintergrund“ auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgen und Vossenack und „Verstößen“ gegen die dortige Friedhofsordnung (Veröffentlicht am 13.03.2025)


I.   Die „Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack“ des Kreises Düren

Bekanntlich hat der Kreis Düren unter Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) erstmals im Jahr 2008 eine „Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack“ („FO 2008“) erlassen und diese im Jahr 2022 („FO 2022“) dahingehend verschärft, dass es seither unter Strafandrohung verboten ist „insbesondere“,

„Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundung an den Hochkreuzen, den Gedenksteinen oder dem Sarkophag in Vossenack niederzulegen.“

 

Landrat Spelthahn, der zuletzt im Zuge eines beispiellosen Vorgangs wegen des Verdachts der schweren Bestechlichkeit durch die Kommunalaufsichtsbehörden suspendiert wurde, besteht ausdrücklich darauf, dass beim Kreis Düren vor Ablage einer Kerze oder Blume auf den besagten Soldatenfriedhöfen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen ist. Als Motiv für die Schaffung einer Friedhofsordnung hatte der Kreis Düren ursprünglich angegeben, er wolle damit „Aufmärsche und Veranstaltungen auf den Ehrenfriedhöfen (…) unterbinden, die der Würde der Friedhöfe als Ort der Trauer, des Totengedenkens und der Besinnung widersprechen“.

 

II.   Die Einsetzung eines „Beauftragten für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungs- und Gedenkkultur“

Zuvor hatte der Kreis Düren am 15.06.2021 einen sog. „Beauftragten für die Betreuung der Kriegsgräberstätten Vossenack und Hürtgen als Orte einer demokratischen Erinnerungs- und Gedenkkultur“ bestellt und dies u.a. wie folgt begründet:

„Die Friedhofsordnung wird insbesondere in Vossenack oftmals nicht eingehalten. Es erfolgen u.a. Kranzniederlegungen und das Ablegen von Symbolen und Zeichen mit rechtsextremem Hintergrund.“

 

III.   Die sog. „Verstöße gegen die Friedhofsordnung“

Wer schon einmal näher mit der Kreisverwaltung in Düren zu tun hatte, ist mit dem Umstand vertraut, dass die dort häufig geschwungenen großen Reden sich bei genauerer Betrachtung nicht selten als substanzlos erweisen. Ich wollte daher vom Kreis Düren Näheres zu dem von ihm beklagten schwerwiegenden Problem der angeblichen Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund sowie den „häufigen Verstößen“ gegen die Friedhofsordnung und zum Inhalt dieser Verstöße wissen.

 

1.   Prozedere

Ich habe ihn daher ab Anfang des Jahres 2022 aufgrund des Informationsfreiheitsgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen („IFG NRW“) verschiedentlich um entsprechende Auskünfte gebeten. Diese Anfragen bezogen sich zunächst nur auf den Soldatenfriedhof in Vossenack, wo die vorgeblichen Probleme im wesentlichen aufträten („Die Friedhofsordnung wird insbesondere in Vossenack oftmals nicht eingehalten“), sie wurden nachfolgend auf beide Friedhöfe erweitert. Die auf den Friedhof in Vossenack bezogenen Anfragen nebst der entsprechenden Auskünfte des Kreises Düren wurden bereits im hiesigen Artikel zur „Berufung eines Beauftragten“ dargestellt, sie werden der Vollständigkeit halber nachfolgend erneut wiedergegeben.

Die gesetzliche Frist zur Beantwortung von Anfragen nach dem IFG NRW beträgt einen Monat. Diese schöpft der Kreis Düren regelmäßig aus bzw. überschreitet sie, so dass ein entsprechend breiter zeitlicher Rahmen vonnöten war.

 

2.   Kreis Düren: „Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund“ auf dem Soldatenfriedhof in Vossenack von 1952 bis 2021

Auf meine Anfrage nach der Anzahl der ihm bekannten Fälle von „Kranzniederlegungen mit rechtsextremem Hintergrund“ und des „Ablegens von Symbolen und Zeichen mit rechtsextremem Hintergrund“ auf dem Soldatenfriedhof Vossenack teilte der Kreis Düren mit, für den gesamten Zeitraum von der Eröffnung des Soldatenfriedhofs in Vossenack am 31.08.1952 bis zum 31.12.2015 Kenntnis von einem Fall einer „Kranzniederlegung“ mit rechtsextremem Hintergrund und von zwei Fällen der „Ablage von Symbolen und Zeichen“ zu haben, die man als rechtsextrem motiviert ansieht (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 07.06.2022).

Zum Inhalt der Kranzniederlegung teilte man nur mit, es seien zwei Kränze abgelegt worden, von denen einer mit einer Schleife versehen gewesen sei, die den „sinngemäßen“ Text aufgewiesen habe „Unseren gefallenen Kameraden … Kriegsgräberstiftung“. Die beiden angeblichen Fälle der „Ablage von Symbolen und Zeichen mit rechtsextremem Hintergrund“ bestünden in zwei Holzpfählen, von denen einer mit der Aufschrift „Unseren gefallenen Helden“ und der andere die einem Hakenkreuz sowie der Aufschrift „Unseren Helden“ versehen gewesen sei. Bemerkenswerterweise teilte der Unterzeichner des Bescheides hierzu mit, „eine abschließende Bewertung bezüglich des rechtsextremen Hintergrundes ist mir dabei nicht in allen Fällen zweifelsfrei möglich“, er war also von der rechtsextremen Natur aller mitgeteilten Fälle offenbar selbst nicht vollständig überzeugt (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 07.06.2022).

Zum Inhalt der vorgenannten Verstöße übermittelte der Kreis Düren die folgende Fotoaufnahme – nur der letztgenannte Vorfall mit dem Holzpfahl sei fotografisch festgehalten worden, die übrigen beiden nicht (Quelle: Kreis Düren, Fotograf unbekannt):

 

 

Für den Zeitraum von 2016 bis 2021 teilte der Kreis Düren mit, Kenntnis von drei Fällen entsprechender „Kranzniederlegungen“ und einem Fall der „Ablage von Symbolen und Zeichen“ zu haben, die man als rechtsextrem motiviert ansieht (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 21.02.2022). Zum Inhalt dieser Kranzniederlegungen äußerte man sich nicht, teilte nur mit, deren zwei seien durch die „Kriegsgräberstiftung Wenn alle Bürger schweigen“ erfolgt, eine durch die „Kurhessische Marschgruppe Hürtgenwald“.

Der eine Fall der „Ablage von Symbolen und Zeichen“ habe in der Markierung verschiedener Gegenstände, z. B. Grabkerzen, mit „dem Vernehmen nach“ (!) „Todes-Runen“ bestanden, „wie sie ausschließlich in der Szene der extrem Rechten Verwendung finden“. Auf die ergänzende Frage, von wem diese Einschätzung der „Todes-Runen“ stammt, wurde auf einen Mitarbeiter der „Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus“ verwiesen, die „Bestandteil des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln“ sei (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 30.03.2022).

Zum Inhalt der Verstöße zwischen 2016 bis 2021 übermittelte der Kreis Düren die folgenden Fotoaufnahmen in schwarz-weiß (Quelle: Kreis Düren, Fotograf unbekannt):

 

 

3.   Kreis Düren: „Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund“ auf dem Soldatenfriedhof in Hürtgen von 1952 bis 2023

Im Sommer 2023 erbat ich vom Kreis Düren auch für den Soldatenfriedhof in Hürtgen Auskunft darüber, wie viele Fälle von „Kranzniederlegungen mit rechtsextremem Hintergrund“ und des „Ablegens von Symbolen und Zeichen mit rechtsextremem Hintergrund“ ihm dort bis dato – also seit Eröffnung der Anlage am 17.08.1952 – jeweils bekannt sind, welchen Inhalt diese Fälle haben und wann ihm diese bekannt wurden.

Man teilte mit, entsprechende Kranzniederlegungen seien ihm für die Anlage in Hürtgen nicht bekannt.

Ein Ablegen von „Symbolen und Zeichen mit rechtsextremem Hintergrund“ habe es in zwei Fällen gegeben. So sei im April 2022 an einem Grabkreuz ein Stein mit der Inschrift „MKS MMXI“ abgelegt worden. Im Oktober 2022 sei „an einem Grabkreuz ein Holzkreuz abgelegt“ worden, auf dem sich die Aufschrift „In ehrendem Gedenken“ und das „Emblem der Marschgruppe Hürtgenwald 2022“ befunden habe (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 04.08.2023).

Da mir die Bedeutung von „MKS MMXI“ nicht bekannt war und ist, erbat ich vom Kreis Düren weitere Auskunft hierzu. Überraschenderweise teilte man mit, die „konkrete Bedeutung der Inschrift“ selbst nicht zu kennen! Der Friedhofswärter habe eine Abbildung des Steins auf der Internetseite der Partei „Die Rechte“ gefunden, „was aus Sicht der Friedhofsverwaltung einen rechtsgerichteten Zusammenhang nahelegte“ (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 07.09.2023).

Zum Erscheinungsbild des Holzkreuzes und des Steins übermittelte man folgende Fotos (Quelle: Kreis Düren, Fotograf unbekannt):

 

 

Auf die ergänzende Frage, inwiefern das besagte Holzkreuz „Symbole und Zeichen mit rechtsextremem Hintergrund“ beinhalte, teilte die Kreisverwaltung mit, es enthalte „die Aufschrift ‚Marschgruppe Hürtgenwald‘“. Die „Kreispolizeibehörde Düren“ –die im Bundesland NRW in kreisangehörigen Städten wie Düren praktischerweise durch den Landrat, also Herrn Spelthahn, geleitet wird – habe nach Ablage des Kreuzes einen entsprechenden Bericht verfasst. Allein dieser Umstand könne „zumindest auf den Verdacht hinweisen, dass die ‚Marschgruppe Hürtgenwald‘ als rechtsorientiert einzustufen ist.“ Zumindest in der Vergangenheit, Bezug genommen wurde auf Berichte des Hessischen Rundfunks aus dem Jahr 2012, seien „nachweislich Neonazis bei den Aktivitäten der Marschgruppe Hürtgenwald zu finden“ gewesen; der Leiter der Marschgruppe sei AfD-Mitglied (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 17.10.2023).

Die weitere Frage, ob nach Ansicht der Kreisverwaltung selbst die Verwendung neutraler Symbole bzw. Zeichen zu solchen mit „rechtsextremem Hintergrund“ werden, wenn dies durch eine Gruppierung erfolgt, die verdächtigt wird, als „rechtsorientiert einzustufen“ zu sein, wollte man nicht beantworten. „Weitere Erläuterungen oder Erklärungen“ erteilter Informationen seien vom IFG NRW „nicht umfasst“ (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 31.10.2023).

 

4.   Kreis Düren: Verstöße gegen die Friedhofsordnung auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgen und Vossenack

Mit Blick auf die Behauptung des Kreises Düren, die Friedhofsordnung werde auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgen und Vossenack „oftmals nicht eingehalten“, weshalb diese „auch am Wochenende regelmäßig kontrolliert werden“ müssten, was als Grund für die Notwendigkeit der Bestellung eines entsprechenden „Beauftragten“ genannt wurde, wollte ich im September 2023 wissen, wie viele Fälle von Verstößen gegen die Friedhofsordnung – eine solche wurde erstmals überhaupt zum 01.07.2008 in Kraft gesetzt – dem Kreis Düren jeweils insgesamt bekannt sind, welchen Inhalt diese haben und wann sie ihm zur Kenntnis gelangten.

Hierzu übermittelte man zunächst nur eine Liste von Verstößen gegen die FO 2022 (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 18.10.2023 nebst Anlage), erst auf weiteren Antrag legte man eine solche Liste auch für die die FO 2008 vor (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 02.01.2024 nebst Anlage). Letztgenannte war ursprünglich wenig aussagekräftig und wurde auf erst auf entsprechende Aufforderung ergänzt (vgl. den Bescheid des Kreises Düren vom 09.02.2024 nebst Anlage).

Der Inhalt dieser Aufstellungen ist bemerkenswert.

 

a)   Verstöße gegen die FO 2008

So weist die Aufstellung der Verstöße gegen die FO 2008, die einen Zeitraum von 12 ½ Jahren umfasst, insgesamt 34 „gemeldete Vorfälle gegen die Friedhofsordnung vom 23.06.2008“ auf.

Darunter befinden sich sechs „geplante Aufmärsche“, wobei sich die Frage stellt, wie ein geplanter, also offenbar nicht durchgeführter Aufmarsch, überhaupt gegen die Friedhofsordnung verstoßen kann, die ja nur auf dem dortigen Gelände gilt, das –mangels Durchführung – dem Vernehmen nach gar nicht betreten wurde. Kann man die Friedhofsordnung also auch ohne Betreten des ihr unterliegenden Geländes verletzen? Nach Ansicht des Kreises Düren offenbar schon.

Von den übrigen 28 Fällen handelt es sich bei 20 um „Diebstahl“ oder „Vandalismus“, also um Straftaten, wobei nähere Angaben zum Inhalt des „Vandalismus“ ursprünglich vollständig fehlten. Der Begriff „Vandalismus“ ist aber bereits eine Wertung, die ohne Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhalts nicht nachvollzogen werden kann. Die späteren selektiven Ergänzungen des Kreises Düren ziehen die Berechtigung seiner Bewertung einzelner Vorgänge als „Vandalismus“ ernsthaft im Zweifel, z. B. hinsichtlich des „Diebstahls einer Befestigungsschraube“ (!) im Raum der Dauerausstellung Hürtgen, der maroden Befestigung des Kastens mit der Belegungsliste in Vossenack oder der wiederholten Beschädigungen von „Natursteinmauern“, deren Ursachen anscheinend nicht bekannt sind, die aber dennoch unter „Vandalismus“ verbucht werden.

 

b)   Verstöße gegen die FO 2022

In der Aufstellung der Verstöße gegen die FO 2022, überschrieben mit „Vorfälle auf den Kriegsgräberstätten, die durch den Friedhofswärter gemeldet wurden“, werden für einen Zeitraum von nur rund einem Jahr insgesamt 41 Vorgänge benannt, allesamt betreffend die Ablage von Grabschmuck, zumeist von Grablichtern und/oder Blumen, die der Kreis Düren erst mit der FO 2022 untersagt und zur Ordnungswidrigkeit erhoben hat. Mit anderen Worten: Ohne die vorherige Verschärfung der FO 2022 wäre kein einziger dieser Vorgänge ein sog. „Vorfall“!

In 36 der genannten 41 Fälle wurden Grablichter und/oder Blumen abgelegt, wovon 26 dieser Ablagen an Soldatengräbern erfolgten – im Gegensatz zu den Hochkreuzen, dem sog. „Sarkophag“ auf der Anlage in Vossenack oder den verschiedenen Gedenksteinen. Im Regelfall wird es sich hierbei um Familienmitglieder gehandelt haben, die das Grab ihres Angehörigen dekoriert haben, insbesondere – die in der Aufstellung enthaltenen Daten legen dies nahe – im Umfeld des Volkstrauertags und der Weihnachtsfeiertage.

 

IV.   Bewertung

Sieht man sich die vom Kreis Düren mitgeteilten „Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund“ sowie die „Verstöße“ gegen die Friedhofsordnung 2008 und 2022 näher an, fällt – neben einer vergleichsweise geringen Häufigkeit, die erst in jüngster Zeit zunahm – die vage Natur etlicher dieser Fälle auf, die erst aufgrund der Bewertung des Kreises Düren zu „Vorfällen“ werden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass man es dort darauf anlegt, eine möglichst hohe Anzahl solcher „Vorfälle“ vermelden zu können und dies durch eine entsprechend offensive Bewertung aktiv fördert.

So scheint es dort für die Annahme eines „Vorfalls mit rechtsextremem Hintergrund“ bereits zu genügen, wenn eine ggf. nur als rechtsextrem verdächtigte Gruppierung einen Gegenstand mit an sich neutralem Erscheinungsbild auf einem der beiden Soldatenfriedhöfe ablegt. Nach dieser Denkart ist bereits das dortige Abstellen einer Kerze oder das Ablagen einer Blume durch eine solche „verdächtige Gruppierung“ bereits ein „Vorfall mit rechtsextremem Hintergrund“. Der Weg zum Gesinnungsunrecht und Gedankenverbrechen Orwell’scher Prägung ist hier nicht mehr weit.

Entsprechend verhält es sich mit den angeblichen Fällen von „Vandalismus“. So wird der Diebstahl einer Schraube ebenso zum Werk von Vandalen erhoben wie der sich infolge maroder Befestigung aus dem Mauerwerk lösende Kasten mit dem Befestigungsbuch auf der Anlage in Vossenack oder der Beschädigung von Mauerwerk mit unbekannter Ursache.

Diese sehr niederschwelligen Beurteilungsmaßstäbe machen sich auch in der Anzahl der angeblichen Verstöße gegen die Friedhofsordnung bemerkbar. Am deutlichsten ist dies bei der FO 2022. Hier kann man für einen Zeitraum von nicht einmal einem Jahr bereits 41 „Vorfälle“ ausweisen, während es für die FO 2008 zuvor – in rund 12 ½ Jahren! – „nur“ deren 34 sind. Wer sich die Hintergründe dieser vom Kreis Düren produzierten Zahlen nicht näher ansieht, sieht die den diesem behaupteten gravierenden Anstieg von „Vorfällen“ bestätigt. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch schnell klar, dass der Kreis Düren diesen Anstieg selbst dadurch künstlich produziert hat, dass er durch die FO 2022 jede ohne vorherige Genehmigung erfolgte Ablage von Grabschmuck zum Verstoß gegen die Friedhofsordnung erklärt hat. Ohne diese gravierende Verschärfung gäbe es keinen einzigen dieser 41 „Vorfälle“.

Was bezweckt der Kreis Düren damit?

Es wurde auf diesem Blog wiederholt darüber berichtet, dass sich der Kreis Düren unter Landrat Spelthahn der fundamentalen „Umgestaltung“ des Kriegsgedenkens verschrieben hat, in dessen Zuge – mit aktiver Unterstützung der Lokalpresse – offenbar möglichst viele der überkommenen Gedenktraditionen verschwinden sollen. In diesen Kontext gehört die Entfernung der Gedenktafel für Julius Erasmus sowie des Gedenksteins für ihn ebenso wie das abartige „Tanztheater“ über den Gräbern der Kriegstoten in Vossenack zum Volkstrauertag 2023, stets begleitet durch eine auffällig wohlwollende und einseitige, mitunter aber völlig faktenfremde Berichterstattung der Dürener Zeitung.

Für eine solche fundamentale Veränderung eines über Generationen etablierten, insbesondere vielfach religiös verankerten Denkens und Handelns der Menschen bedarf es zunächst der Schaffung einer Notwendigkeit für eine politische Intervention. Diese versucht man den Bürgerinnen und Bürgern womöglich dadurch zu vermitteln, dass man überkommene Gedenkhandlungen auf den Anlagen in Hürtgen und Vossenack in möglichst großer Zahl zu „rechtsextremen Vorfällen“ und strafbewehrten „Verstößen gegen die Friedhofsordnung“ erklärt, die es – natürlich stets im vorgeblichen Interesse „der Würde der Friedhöfe als Orten der Trauer, des Totengedenkens und der Besinnung“ – zu vermeiden, zu unterdrücken und zu beseitigen gelte. Hat man damit Erfolg und die Bevölkerung davon überzeugt, dass das traditionelle Gedenken als „rechtsextrem“ und/oder „ordnungswidrig“ abzulehnen und zu unterlassen ist, lässt sich das so geschaffene Vakuum nach eigenem politischen Gutdünken mit neuem Inhalt füllen. Dieser Inhalt kann der Bevölkerung dann als „zeitgemäßes und richtiges Gedenken“ vermittelt werden. Welcher ethisch-moralische Unrat dabei zu erwarten steht, hat das besagte „Tanztheater“ – initiiert vom Kreis Düren unter Landrat Spelthahn und dem Kreisverband des Volksbundes deutsche Kriegsgräberfürsorge, dessen Vorsitzender praktischerweise wiederum Landrat Spelthahn ist – mehr als deutlich gezeigt.

Allerdings hat man sich hierbei offenbar verkalkuliert, wie nicht zuletzt offenbar zahlreiche Beschwerden über das besagte „Tanztheater“ beim Präsidenten des Volksbundes in Kassel zeigen, angesichts derer sich dieser sogar zu einer (inhaltlich fragwürdigen) öffentlichen Stellungnahme veranlasst sah. Wie nicht zuletzt die jüngsten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und die beispiellose Suspendierung von Landrat Spelthahn durch die Kommunalaufsichtsbehörden zeigen, steht das „System Spelthahn“ inzwischen offenbar unter verstärkter Beobachtung.

Den weiteren Entwicklungen darf man mit Spannung entgegensehen.

 

(Titelfoto: Soldatenfriedhof Hürtgen, Juni 2023)

 

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